Unfall

Im §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird der Begriff Unfall folgendermaßen definiert:

“Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Das Bild auf dieser Seite zeigt uns nicht nur eine wundervoll verschneite Winterlandschaft, sondern auch eine potentielle Gefahrerhöhung im Bereich der Unfallversicherung. Bei diesen Witterungsverhältnissen ist die Gefahr eines Unfalls sehr hoch, ganz besonders bei älteren Menschen.

Folgende Leistungen kann man in einen Vertrag einschliessen.

  • Todesfallkapital
  • Invaliditätskapital
  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld
  • Ãœbergangsleistungen
  • Kosten für Kosmetische Operationen
  • Knochenbrüche
  • Kurkostenbeihilfe
  • Haushaltskostenhilfe
  • Haushaltsservice
  • Soforthilfe bei schweren Unfällen

Diese Liste ist nicht vollständig. Dem Einfallsreichtum der Versicherer sind hier buchstäblich keine Grenzen gesetzt. Doch braucht man diese Einschlüsse auch wirklich, oder sind ganz andere Fragen wichtig für eine gute private Unfallabsicherung?

  • Was ist eine Gliedertaxe und wie wird sie angewand?
  • Wie hoch darf der Mitwirkungsanteil sein?
  • Was ist bei Vergiftungen durch Dämpfe oder Lebensmittel? 
  • Wie sieht der Versicherungsschutz bei Insekten oder Tierbissen aus?

Welchen Versicherungsumfang der Einzelne auswählt, hängt von seiner persönlichen Situation und seinen Ansprüchen ab. Unsere Makler helfen Ihnen gerne den besten Versicherungsschutz für Sie zusammenzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

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