Berufs/Dienst

 

 

 

 

 

Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Absicherung vor Schäden, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einem Dritten zugefügt wurden.

Neben den normalen Grunddeckungen, ist hier die Vermögensschadendeckung in den meisten Fällen von übergeordneter Bedeutung.

Zunächst ist es jedem Beamten, Freiberufler, Angestellten oder Unternehmer freigestellt, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. In einigen Berufsgruppen ist der Abschluß eines solchen Vertrages gesetzlich vorgeschrieben.

Neben den Kammerberufen (freie Berufe) zu denen alle Berufsgruppen gehören, die in oder über Kammern organisiert sind, können auch Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Finanzberater ihren Beruf nur ausüben, wenn sie die Versicherungsbestätigung eines Versicherers vorlegen.

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